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Schritt 6

Steuern sparen 

Mit Ihrer nächsten Steuererklärung reichen Sie die Modernisierungsvereinbarung, die Originalrechnungen und die Steuerbescheinigung beim Finanzamt ein. Je nachdem, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, wird die Abschreibung bestimmt:

Vermietete Immobilie

Das Einkommensteuergesetz § 7h sieht vor, dass Steuerpflichtige im Jahr der Modernisierung oder Instandsetzung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent der Herstellungskosten steuerlich absetzen können. Dies gilt für vermietete Immobilien.

Selbst genutzte Immobilie

Bewohnt der Eigentümer die Immobilie selbst, so können im Jahr der Modernisierung oder Instandsetzung und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu neun Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Im konkreten Fall ist ein Gespräch mit einem Steuerberater zu empfehlen.

Selbst genutzte ImmobilieVermietete Immobilie
Nach §10f EStG Nach §7h EStG
90 % Sonderabschreibung 100% Sonderabschreibung
Abschreibung über 10 Jahre à 9% Abschreibung über 12 Jahre (8 Jahre à 9% und 4 Jahre à 7%)
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