Steuern sparen
Mit Ihrer nächsten Steuererklärung reichen Sie die Modernisierungsvereinbarung, die Originalrechnungen und die Steuerbescheinigung beim Finanzamt ein. Je nachdem, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, wird die Abschreibung bestimmt:
Vermietete Immobilie
Das Einkommensteuergesetz § 7h sieht vor, dass Steuerpflichtige im Jahr der Modernisierung oder Instandsetzung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu neun Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent der Herstellungskosten steuerlich absetzen können. Dies gilt für vermietete Immobilien.
Selbst genutzte Immobilie
Bewohnt der Eigentümer die Immobilie selbst, so können im Jahr der Modernisierung oder Instandsetzung und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu neun Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Im konkreten Fall ist ein Gespräch mit einem Steuerberater zu empfehlen.
Selbst genutzte Immobilie | Vermietete Immobilie |
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Nach §10f EStG | Nach §7h EStG |
90 % Sonderabschreibung | 100% Sonderabschreibung |
Abschreibung über 10 Jahre à 9% | Abschreibung über 12 Jahre (8 Jahre à 9% und 4 Jahre à 7%) |